Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Vertragsbeziehung zwischen:
Smartlux Group Sàrl, Place de la Gare 8C, 1580 Avenches, Waadt, Schweiz (nachfolgend «SmartLux»)
und jedem Kunden, ob Privatperson oder Unternehmen, der ihre Dienstleistungen in Anspruch nimmt (nachfolgend «der Kunde»).
Jede Bestellung setzt die vollständige und vorbehaltlose Anerkennung dieser AGB voraus.

2. Dienstleistungen

SmartLux erbringt Leistungen in folgenden Bereichen:

  • Gebäudeautomation (Domotic) — Planung, Lieferung und Installation intelligenter Gebäudemanagementsysteme (Beleuchtung, Storen, Heizung, Lüftung, Szenensteuerung)
  • Sicherheit — Installation und Konfiguration von Einbruchmeldeanlagen, Videoüberwachung (CCTV/IP), Zugangskontrolle, Türkommunikation und Brandmeldesystemen
  • Automatisierung — Integration der Protokolle KNX, Zigbee, Z-Wave und Matter sowie der Plattformen KNX/Loxone/Home Assistant; massgeschneiderte Automatisierung von Wohn- und Gewerbeprozessen
  • Wartung & Kundendienst — Wartungsverträge, Störungsbehebung und Fernwartung ausgeführter Anlagen

3. Angebot und Vertragsschluss

Jede Leistung wird durch ein kostenloses, unverbindliches und detailliertes Angebot per E-Mail unterbreitet. Das Angebot enthält: technische Beschreibung der Geräte und Arbeiten, Mengen, Einheitspreise und Gesamtbetrag inkl. MwSt. sowie die voraussichtliche Ausführungszeit.

Der Vertrag kommt mit Eingang des unterzeichneten Angebots und Zahlung der in Art. 5 vorgesehenen Anzahlung zustande. Vom Kunden nach Auftragserteilung gewünschte Änderungen bedürfen einer schriftlichen Ergänzungsvereinbarung.

4. Preise

Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben. Sie beinhalten Materiallieferung, Installationsarbeiten und Inbetriebnahme. Fahrtkosten ab 30 km vom Geschäftssitz werden gemäss dem im Angebot angegebenen Kilometerpauschalpreis berechnet.

SmartLux behält sich das Recht vor, seine Preise bei wesentlicher Änderung der Material- oder Gerätekosten anzupassen; der Kunde wird vor Ausführung darüber informiert.

5. Zahlungsbedingungen

Sofern im Angebot nicht anders vereinbart:

  • 30 % bei Auftragserteilung — Anzahlung bei Unterzeichnung des Angebots
  • 40 % bei Materiallieferung — vor Beginn der Installationsarbeiten
  • 30 % bei Abnahme — nach Inbetriebnahme und Kundenabnahme

Akzeptierte Zahlungsmittel: Banküberweisung (IBAN CH) und Barzahlung. Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen netto. Bei Zahlungsverzug werden ohne Mahnung Verzugszinsen von 5 % pro Jahr fällig.

6. Ausführungsfristen

Die im Angebot angegebenen Fristen sind Richtwerte. SmartLux bemüht sich, diese einzuhalten; sie stellen jedoch keine Erfüllungsgarantie dar und können bei höherer Gewalt, Lieferverzögerungen oder vom Kunden gewünschten Änderungen verlängert werden. Der Kunde wird bei absehbaren Verzögerungen unverzüglich informiert.

7. Abnahme der Arbeiten

Nach Abschluss der Installation findet eine gemeinsame Abnahme in Anwesenheit des Kunden statt. Es wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, das allfällige Vorbehalte festhält. Diese Vorbehalte sind innerhalb einer vereinbarten Frist zu beheben. Die Unterzeichnung des Protokolls gilt als Abnahme der Anlage und löst den Beginn der Garantiezeit aus (Art. 8).

8. Garantie

Gesetzliche Gewährleistung (OR Art. 197 ff.) — SmartLux gewährleistet seine Installationen gegen Mängel während 2 Jahren ab Abnahme.

Herstellergarantie — Die Geräte profitieren von der Herstellergarantie (in der Regel 2 bis 5 Jahre je nach Marke). SmartLux übernimmt die Koordination mit dem Hersteller für alle Garantieansprüche.

Die Garantie deckt keine Schäden durch unsachgemässen Gebrauch, unbefugte Eingriffe Dritter, Ausfall des Strom- oder Internetnetzes oder Vandalismus.

9. Wartung & Kundendienst

SmartLux bietet Jahreswartungsverträge an, die umfassen: einen jährlichen Präventivbesuch, Firmware- und Software-Updates sowie bevorzugten Zugang zum telefonischen Support (Werktage, 08:00–18:00 Uhr). Interventionen ohne Vertrag werden zum gültigen Stundensatz zuzüglich Fahrkostenpauschale verrechnet.

10. Haftung

Die Haftung von SmartLux ist auf den Nettobetrag der betreffenden Leistung begrenzt. SmartLux haftet nicht für mittelbare Schäden (Betriebsausfall, immaterieller Schaden) noch für Ausfälle, die auf die Strom- oder Netzinfrastruktur des Kunden zurückzuführen sind.

Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Versicherungen (Haftpflicht, Feuer, Diebstahl) abzuschliessen, die die installierten Geräte abdecken.

11. Stornierung und Kündigung

Bei Stornierung durch den Kunden nach Auftragserteilung:

  • Vor Beginn der Arbeiten: Die geleistete Anzahlung wird als Pauschalentschädigung einbehalten
  • Nach Beginn der Arbeiten: Abrechnung der erbrachten Arbeiten und bestellten bzw. eingebauten Materialien anteilsmässig, zuzüglich einer Stornogebühr von 15 % des Restbetrags

SmartLux behält sich das Recht vor, den Vertrag bei schwerwiegendem Vertragsbruch des Kunden (Nichtzahlung, Behinderung der Arbeiten) nach erfolgloser Mahnung mit einer Frist von 10 Tagen zu kündigen.

12. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser AGB richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung, die dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) entspricht.

13. Geistiges Eigentum

Massgeschneiderte Konfigurationen, Programme, Automatisierungsszenen und Einstellungen, die von SmartLux entwickelt wurden, bleiben bis zur vollständigen Zahlung das geistige Eigentum von SmartLux. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde eine nicht ausschliessliche Nutzungslizenz für den Eigenbedarf.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB unterliegen dem Schweizer Recht, insbesondere dem Obligationenrecht (OR). Für alle Streitigkeiten über deren Auslegung oder Erfüllung sind die zuständigen Gerichte des Kantons Waadt (Schweiz) ausschliesslich zuständig, vorbehaltlich einer vorgängigen gütlichen Schlichtung.

15. Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB: info@smartlux.ch

Letzte Aktualisierung: Mai 2026

16. Indikatives Angebot & Aufmassung vor Ort

Jedes auf der Grundlage von Kundenmassen erstellte Angebot ist als Richtwert zu verstehen. SmartLux behält sich das Recht vor, den endgültigen Preis nach einem technischen Besuch und der Aufmassung vor Ort anzupassen. Das definitive Angebot wird vor Arbeitsbeginn schriftlich bestätigt. Bei Abweichungen zwischen den angegebenen und den tatsächlichen Massen haftet SmartLux nicht für die daraus resultierende Preisdifferenz.

17. Behördliche Genehmigungen & Baubewilligungen

Es obliegt ausschliesslich dem Kunden, bei den zuständigen Gemeinde- und Kantonsbehörden abzuklären, ob die geplanten Arbeiten einer Baubewilligung, einer Voranmeldung oder einer sonstigen behördlichen Genehmigung bedürfen. SmartLux übernimmt keine Verantwortung für Behördengänge oder Folgen (Bussen, Rückbau, Wiederherstellung) infolge fehlender Genehmigungen des Kunden. Die Arbeiten können dennoch auf schriftliche Weisung des Kunden und auf dessen alleiniges Risiko begonnen werden.

18. Vorab-Zustandserfassung & Baustellenbedingungen

Der Kunde verpflichtet sich, freien und sicheren Zugang zur Baustelle sowie eine vorhandene Infrastruktur (Stromanschluss, Mauerwerk, Boden) in installationsfähigem Zustand bereitzustellen. SmartLux führt beim Techniktermin eine Zustandserfassung durch. Mängel, die nach Arbeitsbeginn festgestellt werden (schadhaftes Mauerwerk, nicht normgerechte Verkabelung, unebener Boden usw.), werden durch eine Preisergänzung abgerechnet. SmartLux haftet nicht für vorbestehende, vom Kunden nicht gemeldete Mängel.

19. Bildrechte & Referenznachweise

Sofern der Kunde nicht vor der Abnahme schriftlich widerspricht, ist SmartLux berechtigt, die ausgeführten Anlagen zu Referenzzwecken zu fotografieren und/oder zu filmen (Website, soziale Medien, Portfolio). Die Aufnahmen werden anonymisiert (kein Name, keine Adresse, keine identifizierbaren Angaben), sofern der Kunde nicht ausdrücklich anderes gestattet. Diese Erlaubnis wird kostenlos und zeitlich unbegrenzt erteilt.

20. Höhere Gewalt & Ausnahmeereignisse

SmartLux haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllungen infolge höherer Gewalt, insbesondere: extreme Witterungsverhältnisse, Lieferengpässe bei Lieferanten, Streik, Pandemie, behördliche Entscheidungen oder sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse. SmartLux informiert den Kunden schnellstmöglich und schlägt einen neuen Interventionstermin vor. In diesen Fällen können keine Verzugspönalen geltend gemacht werden.

21. Stockwerkeigentum & Gemeinschaftsbereiche

Bei Installationen in Gemeinschaftsbereichen (Sammeltor, Gegensprechanlage, Eingangskameras usw.) bestätigt der Kunde, die erforderlichen Genehmigungen der Stockwerkeigentümergemeinschaft, der Hausverwaltung oder der Eigentümerversammlung gemäss den geltenden Reglementen eingeholt zu haben. SmartLux haftet nicht für Unterbrechungen oder Stornierungen infolge fehlender Genehmigungen. Bereits angefallene Fahrtkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

22. Ergänzende Garantieausschlüsse

Ergänzend zu Art. 8 sind ausdrücklich von der Garantie ausgeschlossen:

  • Schäden durch unsachgemässen Gebrauch, Stoss, Mutwilligkeit oder Fahrlässigkeit des Kunden
  • Schäden durch Überspannung, Blitzschlag oder anhaltenden Stromausfall
  • Eingriffe durch nicht von SmartLux beauftragte Dritte
  • Normaler Verschleiss mechanischer Teile (Federn, Kabel, Dichtungen)
  • Schäden infolge unterlassener jährlicher Wartung gemäss SmartLux-Empfehlung

Jeder Garantieeinsatz wird durch eine Ferndiagnose eingeleitet. Liegt kein Garantiefall vor, wird dem Kunden ein Reparaturangebot unterbreitet.

23. Zahlungsverzug & Verzugszinsen

Jede Zahlung, die über 30 Nettotage hinaus aussteht, zieht ohne vorherige Mahnung von Rechts wegen folgende Konsequenzen nach sich:

  • Verzugszinsen zum gesetzlichen Schweizer Zinssatz (zurzeit 5 % p. a., Art. 104 OR)
  • Eine Mahnpauschale von CHF 40.— pro ausgestellter Mahnung
  • Das Recht von SmartLux, alle laufenden Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Beträge zu sistieren

Bei anhaltendem Zahlungsverzug behält sich SmartLux das Recht vor, die installierten Geräte auf Kosten des Kunden ausbauen zu lassen; der Eigentumsvorbehalt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bestehen.

24. Änderungen während der Ausführung

Jede nach Auftragserteilung vom Kunden gewünschte Änderung (Modellwechsel, Farbe, Masse, Standort) bedarf einer von beiden Parteien unterzeichneten schriftlichen Ergänzungsvereinbarung vor der Ausführung. Mündliche Änderungswünsche werden nicht berücksichtigt. SmartLux behält sich das Recht vor, die dadurch entstehenden Mehrkosten (Material, Technikereinsatz, Transport) sowie einen Aufschlag von 10 % für die administrative Bearbeitung der Ergänzungsvereinbarung zu verrechnen.

25. Anerkennung der AGB & Unterschrift

Die Annahme des Angebots durch den Kunden (durch handschriftliche Unterschrift, elektronische Bestätigung oder Zahlung der Anzahlung) gilt als vorbehaltlose Anerkennung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Annahme gültigen Fassung. Der Kunde bestätigt, diese zur Kenntnis genommen zu haben, und verzichtet darauf, eigene Einkaufsbedingungen geltend zu machen. Diese AGB gehen jedem früheren mündlichen oder schriftlichen Dokument zwischen den Parteien vor.